Festordnung

Liebe Besucher

Herzlich Willkommen auf dem Fest!

Bitte beachten Sie die nachfolgende Festordnung, damit ein komplikationsfreier Ablauf gewährleistet werden kann. Auch wir möchten genau wie Sie, dass Besucher und Teilnehmer auf dem Fest nicht zu Schaden kommen.

  1. Die Besucher des Festes haben sich so zu verhalten, dass Dritte nicht gefährdet werden oder zu Schaden kommen.
  2. Gefährliche Gegenstände wie Gas- und Pfeffersprühdosen, Feuerwerkskörper, sowie Waffen jeglicher Art (auch Messer) haben auf dem Festgelände nichts zu suchen.
  3. Das Mitbringen von Glasbehältern und alkoholischen Getränken sowie das Mitführen oder der Konsum von illegalen Drogen sind untersagt.
  4. Die Entsorgung von Müll hat ausschließlich über die aufgestellten Müllbehälter zu erfolgen.
  5. Benutzen Sie zur Verrichtung der Notdurft die dafür bereitgestellten Toiletten.
  6. Die Nutzung von Fahrrädern, Inlinern, Skateboards, E-Rollern u. ä. Fortbewegungsmitteln auf dem Festgelände ist untersagt.
  7. Hunde sind ausnahmslos an der Leine zu führen.
  8. Der Verkauf von Waren, die Verteilung von Werbematerial, sowie kommerzielle Werbung ist nur nach Absprache und Genehmigung des Veranstalters gestattet.
  9. Politische Werbung ist ohne Erlaubnis des Veranstalters auf dem Festgelände nicht erlaubt.
  10. Das Tragen von Kleidung mit und zur Schau stellen von verbotenen oder / und verfassungsfeindlichen Symbolen ist auf dem Festgelände untersagt.
  11. Der Gebrauch von Drohnen über dem Festgelände ist verboten.
  12. Mit Betreten des Festgeländes wird die Festordnung durch den Besucher anerkannt.
  13. Anordnungen der Marktleitung, der Ordnungs- und Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten.
  14. Bei Verstoß gegen die Festordnung kann durch die Marktleitung, die Ordnungs- und Sicherheitskräfte ein Platzverweis ausgesprochen werden.

Beachten Sie:
  • dass möglicherweise die Medien im Rahmen der aktuellen Berichterstattung mittels Text, Ton und Bildaufnahmen (Hörfunk, Fernsehen, Presse, Internet etc.) über die Veranstaltung berichten werden. Für Berichte, Bilder und Darstellungen auf denen Besucher und Teilnehmer erscheinen, ist der Veranstalter nicht haftbar zu machen.
  • dass möglicherweise auf dem Festgelände Fotos durch vom Veranstalter autorisierte Personen, sowie vom Veranstalter selbst gemacht werden. Diese dienen der Dokumentation des Festes und liegen nach §23 Kunsturhebergesetz im berechtigten Interesse des Veranstalters.

Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, wird ihr Bild in Übereinstimmung mit Artikel 17 DSGVO auf Verlangen gelöscht. Wenden Sie sich bitte in diesen Fall an den Veranstalter.

Sie haben die Möglichkeit sich die Festordnung hier herrunterzuladen.

Viel Vergnügen auf der Veranstaltung
Laubinger Event GmbH